Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Zweck

Definieren Sie die Regeln für die Validierung des Mietvertrags für Touristenhütten und Gästezimmer zwischen

  • SARL La Maison des Eyres (RCS Dax 852 860 840), im Folgenden „der Eigentümer"" genannt, vertreten durch

Herr und Frau LAURENT Stéphane und Dominique , die Manager

Das Haus von Eyres

744 Route de Bidon

40300 PEY

Telefon: +33 ( 0)6 95 92 71 46

E-Mail: leseyres@gmail.com

  • und die Person, die diese Bedingungen im Hinblick auf die Reservierung einer Unterkunft bestätigt hat, im Folgenden „Mieter"" oder „Kunde"" genannt.

Der Mietvertrag für Ferienhäuser und Gästezimmer besteht aus folgenden Dokumenten:

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Das Reservierungsformular enthält unter anderem die Art des Mietobjekts, die Dauer des Aufenthalts, die Anzahl der untergebrachten Personen, den Mietbetrag, die anfallenden Steuern und Gebühren, den Zahlungsplan und die Zahlungsmittel.

Der Mieter bestätigt, dass er sich mit der Art des Mietobjekts, seiner Lage, den Reservierungsbedingungen und den verfügbaren Dienstleistungen vertraut gemacht und alle notwendigen und/oder zusätzlichen Informationen angefordert und erhalten hat, um die Reservierung in voller Kenntnis der Sachlage vorzunehmen. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für seine Entscheidungen und deren Eignung für seine Bedürfnisse, so dass der Eigentümer diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden kann.

Im Falle eines Mehrfachmietvertrags (Gîte und Zimmer) gelten die für die Gîtes geltenden Bedingungen (Zahlungsplan, Kaution, Stornierungs- und Änderungsbedingungen usw.).

2. Präsentation von La Maison des Eyres:

La Maison des Eyres ist ein Gästehaus auf einem alten Bauernhof, der typisch für das Pays du Bas Adour ist, in ländlicher Umgebung und in einer geschützten natürlichen Umgebung.

Komplett renoviert, beherbergt es unter seinem großen Dach 3 Gîtes (für 2, 4 oder 6 Personen) und 2 Gästezimmer (2 und 4 Personen) mit authentischem Charme sowie die Unterkunft der Eigentümer.

3. Anzahl der Bewohner

Der Mietvertrag für Ferienhäuser und Gästezimmer wird für die im Reservierungsformular angegebene maximale Personenzahl sowohl für die Übernachtung als auch für den Tag abgeschlossen.

Der Mieter verpflichtet sich, diese Anzahl nicht zu überschreiten, es sei denn, der Eigentümer genehmigt dies, andernfalls entstehen ihm zusätzliche Kosten, die sich auf etwa 80€ pro Person und pro Tag/Nacht.

In allen Fällen kann der Eigentümer zusätzliche Personen ablehnen.

Im Zweifelsfall behält sich der Eigentümer das Recht vor, die Einhaltung dieser Bestimmung zu überprüfen.

Es ist auch verboten, im Garten Zelte aufzustellen oder Wohnwagen oder Wohnmobile dort abzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat dies genehmigt.

Im Falle eines festgestellten Missbrauchs wird daher eine Änderung oder Kündigung des Vertrags auf Initiative des Mieters in Betracht gezogen.

4. Aufenthaltsdauer

Der Mietvertrag für Ferienhäuser und Gästezimmer wird für den im Reservierungsformular genannten Zeitraum geschlossen.

Der Mieter, der diesen für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Vertrag unterzeichnet, kann in keinem Fall das Recht geltend machen, am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben, es sei denn, zwischen dem Eigentümer und dem Mieter wurden abweichende Vereinbarungen getroffen.

Anreise: Der Mieter muss am angegebenen Tag und zu den im Mietvertrag genannten Zeiten anreisen. Er muss dem Eigentümer einige Tage im Voraus seine voraussichtliche Ankunftszeit mitteilen. Im Falle einer Verzögerung oder kurzfristigen Behinderung hat der Mieter den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen.

Spätanreise: Wir empfangen unsere Gäste bis 21:00 Uhr. Im Falle einer Verspätung können wir jedoch nach Rücksprache eine spätere Anreise vereinbaren. Möglicherweise werden Sie dann um einen Zuschlag gebeten. Ohne Neuigkeiten von Ihnen können wir Sie nach 21:00 Uhr nicht mehr bei uns begrüßen.

Abreise: Ebenso muss der Mieter den im Vertrag genannten maximalen Abreisetag und die maximale Abreisezeit genau einhalten. Er muss den Eigentümer über seine voraussichtliche Abreisezeit informieren und ihn über jede vorzeitige Abreise informieren.

Vorzeitige Abreise: Bei einer Abreise vor 8:00 Uhr erfolgt die Bestandsaufnahme am Ende des Aufenthalts (in der Unterkunft) am Vorabend. Diese Informationen werden im Inventar angegeben. Nach der Abreise festgestellte Schäden werden dem Inventar hinzugefügt und bei der Rückerstattung der Kaution berücksichtigt.

Falls Sie eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise wünschen, kontaktieren Sie uns bitte bei der Buchung, um diese Möglichkeit gemeinsam zu prüfen. Möglicherweise werden Sie dann um einen Zuschlag gebeten.

Für jede nicht validierte Selbstbeteiligung wird ein Aufpreis von 25 € pro Stunde in einem Gästezimmer und 50 € in einer Gîte berechnet.

5. Mietpreise und Gebühren

Der bei der Buchung vereinbarte Preis beinhaltet für die gesamte Mietdauer die Zahlung sämtlicher Mietkosten.

Im Preis inbegriffen sind unter anderem Kurtaxe, Endreinigung, Heizung, Wasser und Strom, Bettwäsche und Handtücher, Fahrradverleih. Bei Gästezimmern ist auch das Frühstück inbegriffen, dessen Kosten im Übernachtungspreis enthalten sind.

Bemerkungen :

  • Der Mietpreis richtet sich nach der Entwicklung der Energiekosten (Strom, Gas, Holz). Folglich behält sich der Eigentümer das Recht vor, im Falle eines erheblichen Anstiegs der Energiepreise diese Kosten auf die Preise umzulegen. Der Mieter wird dann mindestens 60 Tage vor dem Ankunftsdatum am Urlaubsort über etwaige Preisänderungen seiner Reservierung informiert. In diesem Fall ist er berechtigt, seine Reservierung fortzusetzen oder zu stornieren und hat 7 Tage Zeit, den Eigentümer über seine Entscheidung zu informieren.
  • Die Preise werden auf der Grundlage eines angemessenen Wasser- und Energieverbrauchs berechnet. Jeder als übermäßig angesehene Verbrauch kann am Ende des Aufenthalts in Rechnung gestellt werden.
  • Die von uns durchgeführte Endreinigung der Unterkunft befreit den Mieter nicht von der täglichen Wartung. Im Falle eines offensichtlichen Verstoßes kann für die Reinigung der Unterkunft eine Gebühr in Höhe von 80 € erhoben werden.

Wenn der Mieter einer Gîte ein Unternehmen ist, muss er dies bei der Buchung angeben. In diesem Fall wird die von uns durchgeführte wöchentliche Reinigung geplant und bei der Buchung in Rechnung gestellt (Kosten siehe Beschreibungsblatt).

6. Reservierung

Auf der Reservierungsseite können Sie einen Aufenthalt online buchen.

Nach der Wahl der Aufenthaltsdaten wählt der Kunde die seinen Bedürfnissen entsprechende Unterkunft und den entsprechenden Preis aus. Er kann sich für die angebotene Reiserücktrittsversicherung entscheiden.

Es liefert Informationen über die erwartete Personenzahl unter Einhaltung der maximal zulässigen Kapazität sowie über die gewünschten Dienstleistungen.

Er vervollständigt seine Kontaktdaten, für deren Richtigkeit er allein verantwortlich ist, und bestätigt dann die allgemeinen Mietbedingungen.

Anschließend kann er innerhalb der festgelegten Frist mit der Zahlung fortfahren, wodurch die Reservierung bestätigt wird.

7. Bedingungen, Fristen und akzeptierte Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.

Als Garantie für die Reservierung gibt der Kunde seine Bankverbindung an.

Die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts, inklusive Gebühren und Kurtaxe, muss bei der Reservierung bezahlt werden.

  • Der Restbetrag wird 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts in einer Gîte und 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts in einem Gästezimmer abgebucht. Es wird eine Nachricht verschickt, um sie über die Abholung zu informieren.
    • Erfolgt die Reservierungsanfrage für weniger als 60 Tage in einer Gîte oder 14 Tage in einem Zimmer, wird der Restbetrag innerhalb von 48 Stunden nach Zahlung der Anzahlung abgebucht.
    • Bitte beachten Sie: Wenn der Kunde den Restbetrag auf andere Weise (zum Beispiel mit Urlaubsgutscheinen) begleichen möchte, muss er uns dies rechtzeitig vor dem Fälligkeitsdatum mitteilen.

8. Inventar

Die Inventarisierung und Bestandsaufnahme der Innen- und Außenmöbel und -geräte wird zu Beginn und am Ende des Aufenthalts in der Unterkunft vom Eigentümer oder seinem Vertreter und dem Mieter gemeinsam erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.

9. Kaution

Die Höhe der Kaution für die Unterkunft, deren Mobiliar und Ausstattung sowie Außenausstattung ist im Mietvertrag festgelegt. Für den Fall, dass er bestimmte ihm zur Verfügung gestellte Geräte (z. B. Fahrräder) nutzen möchte, kann vom Gästezimmermieter außerdem eine Kaution verlangt werden.

Die Zahlung erfolgt spätestens am Anreisetag:

  • per Bankscheck zahlbar an: SARL LA MAISON DES EYRES,
  • über den vorgeschlagenen Online-Einzahlungsanbieter.

In der Regel wird es dem Mieter spätestens 15 Tage nach seiner Abreise zurückerstattet, im Falle einer Beschädigung der Elemente der Gîtes und Gästezimmer sowie der zur Verfügung gestellten Waren abzüglich etwaiger Ersatz- oder Wiederherstellungskosten.

Sollte die Anzahlung nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter, den Betrag nach der Auslieferungsinventur zu begleichen.

10. Vertragsänderung

10.1. Vom Mieter

Der Mieter kann bis spätestens 15 Tage vor der Ankunft einen Antrag auf Änderung seines Aufenthalts (Art der Mietsache, Anzahl der Personen, Mietdatum, Mietdauer usw.) stellen.

Nach Zustimmung des Eigentümers und vorbehaltlich der Verfügbarkeit wird dem Mieter ein neuer Vertrag mit gegebenenfalls einem neuen Zahlungsplan zugesandt.

Die in den Absätzen 6 und 7 beschriebenen Regeln für Reservierungen und Zahlungen bleiben weiterhin anwendbar.

Sollten die genehmigten Dokumente und die Zahlung (falls zutreffend) nicht innerhalb von 7 Tagen eingehen, wird der Änderungsantrag storniert und der ursprüngliche Vertrag bleibt gültig.

Nach der Genehmigung kann dieser neue Vertrag nicht mehr geändert werden. Jeder neue Antrag wird abgelehnt.

Bitte beachten Sie , dass bei einer Änderung der Mietdaten weniger als 60 Tage vor der ersten Ankunft der Aufenthalt nicht stornierbar ist, auch wenn die Ankunft um mehr als 60 Tage verschoben wird: In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung Stornierung.

10.2. Vom Eigentümer

Der Eigentümer kann dem Mieter vorschlagen, seinen Aufenthalt zu ändern (Art der Mietsache, Anzahl der Personen, Mietdatum, Mietdauer usw.).

Im Falle einer Preiserhöhung aufgrund dieses Änderungsantrags wird diese vollständig vom Eigentümer übernommen.

Im Falle einer Preissenkung wird die Differenz dem Mieter bei Unterzeichnung des neuen Vertrages zurückerstattet oder im Zahlungsplan berücksichtigt.

Der Mieter hat 7 Tage Zeit, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle einer Ablehnung bleibt der ursprüngliche Vertrag gültig.

Sofern vereinbart, wird dem Mieter ein neuer Vertrag zugesandt.

Es gelten die in den Absätzen 6 und 7 beschriebenen Buchungs- und Zahlungsregeln.

Sollten die genehmigten Dokumente und die Zahlung (falls zutreffend) nicht innerhalb von 7 Tagen eingehen, wird die vorgeschlagene Änderung storniert und der ursprüngliche Vertrag bleibt gültig.

11. Rücktritt vom Vertrag

11.1. Vom Mieter

Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung bei seiner Versicherungsgesellschaft oder, falls diese nicht vorhanden ist, bei dem zum Zeitpunkt der Buchung angebotenen Versicherer abzuschließen, um gegen Stornierungen oder Unterbrechungen seines Aufenthalts versichert zu sein.

Jede Stornierung muss dem Eigentümer vor Beginn des Aufenthalts per Einschreiben oder elektronischem Brief mitgeteilt werden.

Nutzt der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung, muss er sich auf die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Erstattungsbedingungen berufen

Wenn der Mieter nicht über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt, erfolgt die Erstattung für jede vom Kunden verursachte Stornierung durch den Eigentümer wie folgt:

  • Stornierung bis zum 61. Tag einschließlich (Mitternacht Ortszeit) vor Beginn des Aufenthalts bei einer Vermietung in einer Gîte und bis zum 15. Tag einschließlich (Mitternacht Ortszeit) vor Beginn des Aufenthalts in einem Bed & Breakfast: Rückerstattung aller gezahlten Beträge, mit Ausnahme der Reservierungsgebühren, deren Höhe 6 % der gezahlten Beträge entspricht.
  • Stornierung nach Ablauf dieser Fristen: Es erfolgt keine Rückerstattung.

Wenn der Mieter an dem im Vertrag genannten Tag nicht erschienen ist, gilt nach Ablauf von 24 Stunden und ohne Benachrichtigung des Eigentümers Folgendes:

  • Dieser Vertrag gilt als gekündigt.
  • Die Anzahlung und der Restbetrag verbleiben beim Eigentümer.
  • Der Eigentümer kann über seine Unterkunft verfügen.

Sollte der Aufenthalt aus irgendeinem Grund unterbrochen oder nicht in Anspruch genommen werden, verbleibt der gesamte Betrag des reservierten Aufenthalts beim Eigentümer. Es erfolgt keine Rückerstattung.

11.2. Vom Eigentümer

Der Eigentümer kann den Vertrag wegen einer oder mehrerer Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters ohne Rückerstattung der gezahlten Beträge kündigen.

Wenn der Eigentümer den Vertrag einseitig aus einem anderen Grund als der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters kündigt, ist er dazu nur im Falle höherer Gewalt berechtigt, die die Vermietung unmöglich macht. In diesem Fall muss er nach Rücksprache mit dem Mieter:

  • Erstattung der vom Mieter gezahlten Beträge.
  • Oder bieten Sie dem Mieter eine Gutschrift in Höhe der gezahlten Beträge an.
  • Oder bieten Sie nach Möglichkeit eine gleichwertige Miete (gleicher Termin, gleicher Bereich, gleiche Leistungen) ohne zusätzliche Kosten für den Mieter an.

12. Versicherung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen.

Er muss dem Eigentümer eine Kopie seiner Miet- oder Urlaubshaftpflichtversicherung zur Deckung der Mietrisiken (gemäß Artikel 1733 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) vorlegen. Diese Kopie wird bei der Buchung oder vor Beginn des Aufenthalts ausgehändigt.

13 Individuelles Polizeiformular

Ein individuelles Polizeiformular (gemäß dem Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und den Artikeln R814-1 bis R814-3 zum Asylrecht) muss von allen Bewohnern beim Betreten der Räumlichkeiten ausgefüllt werden.

Zu den gemäß Artikel R. 814-1 erhobenen personenbezogenen Daten gehören:

  • Name und Vornamen;
  • Geburtsdatum und -ort;
  • Nationalität;
  • Der gewöhnliche Aufenthaltsort des Ausländers;
  • Die Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse des Ausländers;
  • Das Datum der Ankunft in der Einrichtung und das geplante Abreisedatum.
  • Auf dem Formular einer erwachsenen Begleitperson können Daten zu Kindern unter 15 Jahren erscheinen.

14. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist als Unterzeichner des Mietvertrages für alle Bewohner (einschließlich Besucher) der Mietsache und deren Handlungen während der gesamten Dauer des Aufenthalts verantwortlich.

Der Mieter wird die Mietsache friedlich nutzen.

Er kümmert sich um die Instandhaltung und Sauberkeit der Mietsache: Geschirr wird abgewaschen und weggeräumt, Bettwäsche und Handtücher werden eingesammelt*, der Grill wird gereinigt, der Boden wird gefegt*, Hausmüll und andere Abfälle werden entfernt*. (*betrifft nicht Übernachtungen in Gästezimmern)

Er verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Komfortmittel (Heizung, Wasser, Strom usw.) sowie die zur Verfügung gestellten Geräte (Haushaltsgeräte, Multimedia, Küche, Gartenmöbel usw.) normal und angemessen zu nutzen. Sofas und Sessel dürfen auf keinen Fall als Zustellbett genutzt werden.

Er verpflichtet sich für sich und seine Familie, im Haus und auf den Terrassen nicht zu rauchen und Zigarettenstummel draußen in einen Aschenbecher zu legen und sie anschließend sorgfältig ausgelöscht im Hausmüll zu entsorgen.

Er ist für die Nutzung des ihm während der Mietzeit zur Verfügung gestellten Internetzugangs verantwortlich (siehe Ziffer 15).

Aufgrund des Miteigentums an der Unterkunft muss er die Nachbarschaft sowie die internen Vorschriften des Anwesens gewissenhaft respektieren und es ist ihm untersagt, außergewöhnliche Veranstaltungen (Hochzeiten, Empfänge, Partys, Neujahr usw.) ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu organisieren der Besitzer.

Er verpflichtet sich, keine Veränderungen an der Anordnung der Möbel und Räumlichkeiten vorzunehmen.

Er verpflichtet sich, den Eigentümer so schnell wie möglich über Pannen, Schäden, Zwischenfälle oder Störungen zu informieren.

Dem Mieter ist jede Übertragung des Vertrages, sei es zur vollständigen oder teilweisen Vermietung, sowie die Anfertigung einer Kopie der vom Eigentümer übergebenen Schlüssel untersagt.

15. Internet

Um den wachsenden Anforderungen digitaler Geräte gerecht zu werden, haben Eigentümer ein Netzwerkaggregationssystem über Router implementiert.

Den Mietern wird ein „Gast""-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Das Passwort wird Ihnen bei Ihrer Ankunft ausgehändigt.

Jeder Nutzer ist für die Nutzung dieser Verbindung rechtlich verantwortlich. Er verpflichtet sich

  • die Regeln der Computerethik zu respektieren und insbesondere das Netzwerkpasswort nicht an andere weiterzugeben.
  • die ihr zur Verfügung gestellten Mittel gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere:
    • Keine Websites zu besuchen, die die Menschenwürde verletzen (Rassismus, Pädophilie, Pornografie oder Aufstachelung zu Hass oder Gewalt usw.).
    • keine Verbrechen und Piraterie zu begehen, die die Rechte anderer, Urheberrechte und die persönliche Sicherheit verletzen.
    • nicht vorsätzlich Vorgänge durchzuführen, die dazu führen könnten, dass die wahre Identität verborgen bleibt, Daten verändert oder geändert werden oder auf Informationen anderer Nutzer des Netzwerks zugegriffen wird.

Der Internetanschluss eines Minderjährigen erfolgt unter der Verantwortung und Aufsicht der Person, die den Mietvertrag abgeschlossen hat, oder eines von dieser benannten Erwachsenen. Es ist kein Inhaltsfilter installiert.

Auf Anfrage der zuständigen Behörden übermittelt der Eigentümer der Gîte die Kontaktdaten des Mieters, der von diesem Anschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen profitiert hat.

16. Pflicht des Eigentümers

Der Eigentümer verpflichtet sich, die von diesem Vertrag erfasste Unterkunft in einem zufriedenstellenden Wartungs-, Sauberkeits- und Sicherheitszustand zu halten. Für den Fall, dass ein Gerät oder Material ausfällt, das den Komfort des Mieters erheblich beeinträchtigt, verpflichtet sich der Eigentümer, so schnell wie möglich die Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

17. Anwesenheit von Tieren

Mit Ausnahme von Blindenhunden unter Auflagen und nach Rücksprache mit dem Eigentümer sind Tiere, auch Haustiere, nicht gestattet. Ihre Anwesenheit hätte die sofortige Kündigung dieses Vertrages zur Folge.

18. Kündigung und Vertragsbruch

Kommt der Mieter einer seiner Vertragspflichten nicht nach, wird dieser Vertrag automatisch gekündigt. Diese Kündigung wird nach Ablauf von 24 Stunden wirksam, nachdem eine einfache Aufforderung per E-Mail oder persönlich zugestellter Brief erfolglos geblieben ist. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mieter die Räumlichkeiten verlassen haben.

Im Falle eines festgestellten Verstoßes, der zu einer Vertragsverletzung führt (z. B. Anwesenheit von Tieren), wird die Kündigung wirksam, sobald der Verstoß festgestellt wird. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten unverzüglich zu räumen.

In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge.

19. Sonderfall Unternehmen

Wenn der Mieter einer Gîte ein Unternehmen ist, muss er dies bei der Reservierungsanfrage angeben.

Es gelten die Allgemeinen Mietbedingungen mit folgenden zusätzlichen Besonderheiten:

  • Die von uns durchgeführte wöchentliche Reinigung wird bei der Buchung eingeplant und in Rechnung gestellt.
  • Die Person (oder Firma), die den Vertrag unterzeichnet hat, ist für alle Bewohner (einschließlich Besucher) der Mietsache und deren Handlungen verantwortlich, und zwar für die gesamte Dauer des Aufenthalts, auch wenn sie sich nicht selbst dort aufhalten.
  • Um den Austausch zu erleichtern, wird das Unternehmen unter den Bewohnern einen Ansprechpartner festlegen, dessen Kontaktdaten an den Eigentümer übermittelt werden. Bei ausländischen Bewohnern muss diese Person in der Lage sein, Französisch oder, falls dies nicht möglich ist, Englisch zu verstehen und sich verständlich zu machen.
  • Die im Arbeitsgesetzbuch (Artikel R4228-26 bis R4228-37) festgelegten Unterbringungsbedingungen müssen eingehalten werden. Insbesondere die nicht gemischten Zimmer bzw. die Beschränkung der Personenzahl auf 1 Person pro Bett.
  • Die Kaution muss vor Betreten der Räumlichkeiten an den Eigentümer gesandt werden:
    • vorab per Post zugesandt werden,
    • Sie müssen der Kontaktperson anvertraut werden, die es dem Eigentümer bei der Ankunft übergibt.
  • Die Ein- und Ausreiseinventur muss mit der Kontaktperson durchgeführt und unterschrieben werden. Daher muss das Unternehmen die für die Fertigstellung erforderliche Zeit einplanen.
  • Nach Ablauf der Kautionsfrist wird eine Rechnung ausgestellt und an das Unternehmen geschickt.

20. Information des Verbrauchers über die Möglichkeit, der telefonischen Kundenwerbung zu widersprechen

Seit dem Gesetz vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten kann jeder der Nutzung oder Übermittlung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten widersprechen. Dies ermöglicht es dem Verbraucher insbesondere, sich verschiedenen Formen der kommerziellen Akquise durch Fachleute, die seine Daten nutzen, zu widersetzen.

Diese Bestimmungen wurden durch das HAMON-Gesetz verstärkt, das in Artikel L. 223-2 des Verbraucherschutzgesetzes die Verpflichtung einführte, dass jeder Gewerbetreibende, der die Telefondaten eines Verbrauchers erfassen muss, diesen über sein Recht informieren muss, sich in die Liste gegen Telefonwerbung einzutragen. Diese Verpflichtung trat am 1. Juni 2016 in Kraft.

Sofern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Angaben über die Telefondaten des Verbrauchers erhoben werden, muss im Vertrag klar und verständlich auf das Bestehen dieses Rechts des Verbrauchers hingewiesen werden. Dies ist daher eine neue Erwähnung, die in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Gewerbetreibenden aufgenommen werden muss, der sich an den Verbraucher wendet.

Der Verbraucher kann sich kostenlos in diese Liste eintragen, die auf der Website www.bloctel.gouv.fr verfügbar ist.

Zusätzlich zu seiner Informationspflicht ist es dem Gewerbetreibenden untersagt, auf dieser Liste registrierte Verbraucher anzusprechen, es sei denn, es handelt sich um Vorkunden.

Es liegt daher in der Verantwortung des Gewerbetreibenden, der eine Kundengewinnungskampagne durchführen möchte, durch seine Registrierung auf der Website bloctel.gouv.fr zu überprüfen, ob seine Kunden nicht auf dieser Liste stehen.

Er muss daher die Kontaktdaten der auf dieser Liste eingetragenen Personen aus seiner Prospektionsakte streichen. Es wird außerdem daran erinnert, dass der Verkauf oder die Vermietung von Dateien mit Telefondaten und Kontaktdaten eines oder mehrerer Verbraucher, die in der Liste gegen Telefonwerbung eingetragen sind, verboten ist.

Diese Verbote gelten nicht für den Schutz der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Zeitschriften. Ein Gewerbetreibender, der diese Bestimmungen nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € rechnen, wenn er eine natürliche Person ist, und bis zu 75.000 €, wenn es sich um eine juristische Person handelt.

21. Zuhause

Für die Ausführung dieses Vertrages wählen der Eigentümer und der Mieter ihre jeweiligen Wohnsitze, die in Absatz 1 für den Eigentümer und bei der Reservierung für den Mieter angegeben sind. Im Streitfall ist jedoch ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Eigentümers zuständig.

Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht.