Allgemeine Verkaufsbedingungen
1 - Objekt
Definieren Sie die Regeln für die Validierung des Mietvertrags für Touristenunterkünfte und Gästezimmer zwischen
- SARL La Maison des Eyres (RCS Dax 852 860 840), im Folgenden „der Eigentümer"" genannt, vertreten durch
Herr und Frau LAURENT Stéphane und Dominique , die Geschäftsführer
Das Haus der Eyres
744 Bidon Road
40300 PEY
Telefon: +33 ( 0)6 95 92 71 46
E-Mail: leseyres@gmail.com
- und die Person, die diese Bedingungen im Hinblick auf die Reservierung einer Unterkunft bestätigt hat, im Folgenden „der Mieter"" oder „der Kunde"" genannt.
Der Mietvertrag für Gîtes und Gästezimmer besteht aus folgenden Dokumenten:
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Das Reservierungsformular enthält unter anderem Angaben zur Art der gemieteten Immobilie, zur Aufenthaltsdauer, zur Anzahl der untergebrachten Personen, zur Höhe des Mietpreises, zu anfallenden Steuern und Gebühren, zum Zahlungsplan und zur Zahlungsweise.
Der Mieter bestätigt, die Art des gemieteten Objekts, seinen Standort, die Reservierungsverfahren und die verfügbaren Dienstleistungen gelesen zu haben und alle notwendigen und/oder zusätzlichen Informationen angefordert und erhalten zu haben, um seine Reservierung in voller Kenntnis der Sachlage vorzunehmen. Für die Auswahl und Eignung der Unterkunft für seine Bedürfnisse ist ausschließlich der Mieter verantwortlich, eine Haftung des Eigentümers hierfür ist ausgeschlossen.
Bei einem Mehrfachmietvertrag (Ferienhaus und Zimmer) gelten die für die Ferienhäuser geltenden Bedingungen (Zahlungsplan, Kaution, Stornierungs- und Änderungsbedingungen usw.).
Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Die Übersetzungen dieses Dokuments dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Ausschließlich die französische Fassung ist maßgebend.
2 – Präsentation des Hauses Eyres:
La Maison des Eyres ist ein Gästehaus in einem alten, für das Pays du Bas Adour typischen Bauernhaus in ländlicher Umgebung, in einer geschützten natürlichen Umgebung.
Es wurde komplett renoviert und beherbergt unter seinem großen Dach 3 Gîtes (für 2, 4 oder 6 Personen) und 2 Gästezimmer (2 und 4 Personen) mit authentischem Charme sowie die Unterkunft der Eigentümer.
3 - Anzahl der Bewohner
Der Mietvertrag für Gîtes und Gästezimmer wird für die im Reservierungsformular angegebene maximale Personenzahl sowohl für Übernachtungen als auch für den Tag abgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich, diese Zahl nicht zu überschreiten, da sonst zusätzliche Kosten entstehen, die sich auf 80 € inkl. MwSt. pro Person und Tag/Nacht.
Ein Besuch tagsüber ist nur nach vorheriger Zustimmung des Eigentümers möglich und die Unterbringung zusätzlicher Personen während der Nacht ist untersagt.
Der Eigentümer kann in jedem Fall zusätzliche Personen ablehnen.
Im Zweifelsfall behält sich der Eigentümer vor, die Einhaltung dieser Vorschrift zu überprüfen.
Es ist außerdem verboten, im Garten Zelte aufzustellen oder dort Wohnwagen oder Wohnmobile abzustellen , es sei denn, der Eigentümer hat dies genehmigt.
Im Falle eines festgestellten Missbrauchs kann dieser Vertrag automatisch und ohne Rückerstattung der gezahlten Beträge gekündigt werden.
4 - Aufenthaltsdauer
Der Mietvertrag für Gîtes und Gästezimmer wird für den im Reservierungsformular angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Der Mieter, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet, hat nach Beendigung seines Aufenthalts unter keinen Umständen Anspruch auf ein Verbleibsrecht in der Unterkunft, es sei denn, zwischen dem Eigentümer und dem Mieter wurden andere Bestimmungen vereinbart.
Anreise: Der Mieter muss am im Mietvertrag angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit anreisen. Der Mieter muss den Vermieter einige Tage im Voraus über seine voraussichtliche Ankunftszeit informieren (Empfang nach Vereinbarung). Im Falle einer Verspätung oder kurzfristigen Verhinderung muss der Mieter den Vermieter unverzüglich benachrichtigen.
Sollten wir nichts von Ihnen hören, können wir Sie nach 21 Uhr nicht mehr begrüßen.
Spätanreise: Wir begrüßen unsere Gäste bis 21 Uhr. Bei kurzfristigen, unvorhergesehenen Ereignissen und nach Rücksprache können wir jedoch eine spätere Anreise vereinbaren. Dann kann es sein, dass Sie um einen Zuschlag gebeten werden.
Abreise: Der Mieter ist verpflichtet, das im Vertrag angegebene Abreisedatum und die Uhrzeit genau einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über seine geplante Abreisezeit zu informieren und ihn über eine vorzeitige Abreise zu informieren.
Vorzeitige Abreise: Bei einer Abreise vor 7:00 Uhr wird am Vorabend eine Endabnahme (in der Unterkunft) durchgeführt. Diese Informationen werden im Inventar vermerkt. Eventuelle Schäden, die nach der Abreise festgestellt werden, werden im Inventar vermerkt und bei der Rückerstattung der Kaution berücksichtigt.
5 - Mietpreise und Gebühren
Der bei der Buchung vereinbarte Preis beinhaltet für die gesamte Mietdauer die Zahlung sämtlicher Mietgebühren.
Bemerkungen :
- Die Mietpreise hängen von Änderungen der Energiekosten (Strom, Gas, Holz) und verschiedener Steuern ab. Im Falle einer erheblichen Erhöhung der Energie- oder Steuerpreise behält sich der Eigentümer daher das Recht vor, diese Kosten auf seine Tarife umzulegen. Der Mieter wird dann mindestens 60 Tage vor dem Ankunftsdatum am Urlaubsort über jede Preisänderung seiner Reservierung informiert. In diesem Fall hat er das Recht, seine Reservierung aufrechtzuerhalten oder zu stornieren und hat 7 Tage Zeit, den Eigentümer über seine Entscheidung zu informieren.
- Die Preise basieren auf einem angemessenen Wasser- und Energieverbrauch. Ein übermäßiger Verbrauch kann am Ende Ihres Aufenthalts in Rechnung gestellt werden.
- Die von uns durchgeführte Endreinigung der Gîte befreit den Mieter nicht von der täglichen Instandhaltung. Im Falle eines offensichtlichen Versäumnisses kann die Reinigung der Gîte mit 80 € in Rechnung gestellt werden.
Handelt es sich bei dem Mieter einer Ferienwohnung um eine Firma, muss dies bei der Buchung angegeben werden. In diesem Fall ist ein wöchentlicher Reinigungsservice durch uns vorgesehen, der bei der Buchung in Rechnung gestellt wird (die Kosten sind in der Beschreibung angegeben).
6 - Reservierung
Auf der Buchungsseite können Sie einen Aufenthalt online buchen.
Nach der Wahl des Aufenthaltsdatums wählt der Kunde die Unterkunft, die seinen Bedürfnissen entspricht, und den entsprechenden Tarif. Er kann sich für die angebotene Reiserücktrittsversicherung entscheiden.
Es bietet die erwartete Anzahl an Personen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Kapazität sowie die gewünschten Dienstleistungen.
Er vervollständigt seine Kontaktdaten, für deren Richtigkeit er allein verantwortlich ist, und bestätigt anschließend die Allgemeinen Mietbedingungen.
Anschließend kann er gemäß dem festgelegten Zeitplan mit der Zahlung fortfahren, die die Reservierung bestätigt.
7 - Bedingungen, Fristen und akzeptierte Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.
Der Kunde gibt seine Bankdaten als Garantie für die Reservierung an.
Die Anzahlung, die bei der Reservierung zu leisten ist, entspricht
- 50% des Gesamtbetrags des Aufenthalts für die Unterkunft, ist
- Oder 100% des Aufenthaltspreises für Gästezimmer
Der Restbetrag wird 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts in der Lodge abgebucht. Der Kunde wird über die Abbuchung per E-Mail informiert.
- Wenn die Reservierungsanfrage weniger als 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts in der Gîte erfolgt, wird der Restbetrag innerhalb von 48 Stunden nach Zahlung der Anzahlung eingezogen.
- Bitte beachten Sie: Wenn der Kunde den Restbetrag auf andere Weise (z. B. mit Urlaubsgutscheinen) bezahlen möchte, muss er uns dies rechtzeitig vor dem Fälligkeitsdatum mitteilen.
8 - Inventar
Die Bestandsaufnahme der Innen- und Außenausstattung erfolgt zu Beginn und am Ende des Aufenthalts in der Gîte gemeinsam durch den Eigentümer oder seinen Vertreter und den Mieter und trägt die Unterschrift beider Parteien.
9 - Kaution
Die Höhe der Kaution für das Ferienhaus, dessen Einrichtung und Ausstattung sowie die Außenanlagen ist im Mietvertrag festgelegt. Auch in einer Pension kann eine Kaution verlangt werden, wenn der Mieter bestimmte Einrichtungen (z. B. Fahrräder) nutzen möchte.
Die Zahlung erfolgt spätestens am Anreisetag, entweder:
- per Bankscheck zahlbar an: SARL LA MAISON DES EYRES,
- über den vorgeschlagenen Online-Einzahlungsanbieter.
In der Regel wird es dem Mieter spätestens 15 Tage nach der Abreise zurückerstattet, abzüglich etwaiger Ersatz- oder Reparaturkosten im Falle einer Beschädigung der Elemente der Gîtes und Gästezimmer sowie der zur Verfügung gestellten Güter.
Sollte die Kaution nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter, den Betrag nach der Abnahme des Mietobjekts nachzuzahlen.
10 - Vertragsänderung
10 - 1 - Durch den Mieter
Der Mieter kann bis spätestens 15 Tage vor Anreise eine Änderung seines Aufenthalts (Art des Mietobjekts, Personenzahl, Mietdatum, Mietdauer etc.) beantragen.
Nach Zustimmung des Eigentümers und je nach Verfügbarkeit wird dem Mieter ein neuer Vertrag mit ggf. neuem Zahlungsplan zugesandt.
Es gelten weiterhin die Buchungs- und Zahlungsregelungen der Ziffern 6. und 7.
Wenn die genehmigten Dokumente und die Zahlung (sofern zutreffend) nicht innerhalb von 7 Tagen eingehen, wird die Änderungsanfrage storniert und der ursprüngliche Vertrag bleibt gültig.
Nach der Genehmigung kann dieser neue Vertrag nicht mehr geändert werden. Neue Anfragen werden abgelehnt.
Bitte beachten Sie , dass bei Gîtes, wenn die Mietdaten weniger als 60 Tage vor der ursprünglichen Ankunft geändert werden, der Aufenthalt nicht stornierbar bleibt, auch wenn die Ankunft mehr als 60 Tage verschoben wird: Im Falle einer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Durch den Eigentümer
Der Eigentümer kann dem Mieter Änderungen seines Aufenthalts anbieten (Art des Mietobjekts, Personenzahl, Mietdatum, Mietdauer usw.).
Sollte es aufgrund dieses Änderungsantrags zu einer Preiserhöhung kommen, wird diese vollständig vom Eigentümer getragen.
Im Falle einer Preisminderung wird die Differenz dem Mieter bei Abschluss des neuen Vertrages erstattet bzw. im Zahlungsplan berücksichtigt.
Der Mieter hat 7 Tage Zeit, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen.
Im Falle einer Ablehnung bleibt der ursprüngliche Vertrag weiterhin gültig.
Bei Zustimmung wird dem Mieter ein neuer Vertrag zugesandt.
Es gelten weiterhin die Buchungs- und Zahlungsregelungen der Ziffern 6. und 7.
Wenn die genehmigten Dokumente und die Zahlung (sofern zutreffend) nicht innerhalb von 7 Tagen eingehen, wird die vorgeschlagene Änderung storniert und der ursprüngliche Vertrag bleibt gültig.
11 - Kündigung des Vertrages
11 - 1 - Durch den Mieter
Dem Mieter wird empfohlen, bei seiner Versicherungsgesellschaft oder, falls dies nicht möglich ist, bei dem bei der Buchung vorgeschlagenen Versicherer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um gegen Stornierungen oder Unterbrechungen des Aufenthalts versichert zu sein.
Jede Stornierung muss dem Eigentümer vor Beginn des Aufenthalts per Einschreiben oder E-Mail mitgeteilt werden.
Wenn der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, muss er sich auf die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Erstattungsbedingungen beziehen.
Wenn der Mieter keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, erfolgt die Rückerstattung durch den Eigentümer im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung wie folgt:
- Stornierung bis einschließlich 61. Tag (24:00 Uhr Ortszeit) vor Aufenthaltsbeginn bei der Vermietung eines Ferienhauses und bis einschließlich 15. Tag (24:00 Uhr Ortszeit) vor Aufenthaltsbeginn bei einem Gästezimmer: Rückerstattung aller gezahlten Beträge mit Ausnahme der Buchungsgebühren, deren Höhe 5 % der gezahlten Beträge entspricht.
- Stornierung nach Ablauf dieser Fristen: Es erfolgt keine Rückerstattung.
Wenn der Mieter am im Vertrag genannten Tag nicht erscheint, gilt nach Ablauf einer Frist von 24 Stunden und ohne Benachrichtigung des Eigentümers:
- Dieser Vertrag gilt als gekündigt.
- Die Anzahlung und der Restbetrag bleiben Eigentum des Eigentümers.
- Der Eigentümer kann über seine Unterkunft verfügen.
Bei einem aus irgendeinem Grund unterbrochenen oder nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt verbleibt der gesamte Betrag des reservierten Aufenthalts beim Eigentümer. Es erfolgt keine Rückerstattung.
11 - 2 - Durch den Eigentümer
Der Eigentümer kann den Vertrag bei einmaliger oder mehrmaliger Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters ohne Rückerstattung der gezahlten Beträge kündigen.
Wenn der Eigentümer den Vertrag einseitig kündigt, kann er dies nur im Falle höherer Gewalt tun, die die Vermietung unmöglich macht. In diesem Fall muss er nach Rücksprache mit dem Mieter:
- Erstattung der vom Mieter gezahlten Beträge.
- Oder bieten Sie dem Mieter eine Gutschrift in Höhe der gezahlten Beträge an.
- Oder bieten Sie, wenn möglich, eine gleichwertige Miete (gleiches Datum, gleiche Gegend, gleiche Leistungen) ohne zusätzliche Kosten für den Mieter an.
12 - Kündigung
Bei Nichterfüllung einer der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter wird dieser Vertrag automatisch und ohne Rückerstattung der gezahlten Beträge aufgelöst.
Diese Kündigung wird sofort wirksam, wenn eine einfache mündliche oder per E-Mail oder per Hand zugestellte Mitteilung erfolglos bleibt.
13 - Versicherung
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
Dem Eigentümer muss eine Kopie seiner Miet- oder Urlaubshaftpflichtversicherung zur Deckung der Mietrisiken (definiert in Artikel 1733 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) vorgelegt werden. Diese Kopie wird bei der Buchung oder vor Beginn des Aufenthalts ausgehändigt.
14 - Individuelles polizeiliches Führungszeugnis
Beim Betreten des Geländes muss von allen Bewohnern ein individuelles Polizeiformular (gemäß dem Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht, Artikel R814-1 bis R814-3) ausgefüllt werden.
Zu den gemäß Artikel R. 814-1 erhobenen personenbezogenen Daten gehören insbesondere:
- Name und Vornamen;
- Geburtsdatum und -ort;
- Nationalität;
- Der gewöhnliche Aufenthaltsort des Ausländers;
- Die Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse des Ausländers;
- Das Ankunftsdatum in der Einrichtung und das geplante Abreisedatum.
- Daten von Kindern unter 15 Jahren können in der Akte einer erwachsenen Begleitperson erscheinen.
15 - Pflichten des Mieters
Der Mieter, Unterzeichner des Mietvertrages, ist für alle Bewohner (auch Besucher) des Mietobjektes und deren Handlungen während der gesamten Aufenthaltsdauer verantwortlich.
Der Mieter wird das Mietobjekt friedlich nutzen.
Er wird das Mietobjekt instand halten und in einem guten, sauberen Zustand zurückgeben: Abwasch und Einräumen des Geschirrs erledigt, Bettwäsche und Handtücher eingesammelt*, Grill gereinigt, Boden gefegt*, Hausmüll und sonstiger Abfall entsorgt*. (* gilt nicht für Übernachtungen in Gästezimmern)
Er verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Komfortmittel (Heizung, Wasser, Strom usw.) sowie die Ausstattung (Haushaltsgeräte, Multimedia, Küche, Gartenmöbel usw.) normal und angemessen zu nutzen. Sofas und Sessel dürfen unter keinen Umständen als Zusatzbetten verwendet werden.
Er verpflichtet sich für sich und seine Familie, im Haus und auf den Terrassen nicht zu rauchen und Zigarettenstummel im Freien in einen Aschenbecher zu werfen und diese anschließend, sorgfältig ausgedrückt, mit dem Hausmüll zu entsorgen.
Er ist für die Nutzung des ihm während der Mietdauer zur Verfügung gestellten Internetzugangs verantwortlich (siehe Ziffer 16.).
Aufgrund des angrenzenden Grundstücks muss der Eigentümer die Nachbarschaft und die internen Vorschriften des Grundstücks gewissenhaft respektieren und es ist ihm untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers außergewöhnliche Veranstaltungen (Hochzeiten, Empfänge, Partys, Silvester usw.) zu organisieren.
Er verpflichtet sich, keine Veränderungen an der Anordnung der Möbel und Räumlichkeiten vorzunehmen.
Er verpflichtet sich, den Eigentümer so schnell wie möglich über etwaige Pannen, Schäden, Vorfälle oder Störungen zu informieren.
Dem Mieter ist jegliche Übertragung des Mietvertrages, sei es in Form einer Voll- oder Teilmiete, sowie die Anfertigung von Kopien der vom Eigentümer ausgehändigten Schlüssel untersagt.
16 - Internet
Um den wachsenden Anforderungen digitaler Geräte gerecht zu werden, haben die Eigentümer ein Netzwerkaggregationssystem über Router implementiert.
Den Mietern steht ein „Gast""-Netzwerk zur Verfügung. Das Passwort wird Ihnen bei Ihrer Ankunft mitgeteilt.
Jeder Benutzer ist für die Nutzung dieser Verbindung rechtlich verantwortlich. Er verpflichtet sich
- die Regeln der IT-Ethik zu beachten und insbesondere das Netzwerkpasswort nicht an Dritte weiterzugeben.
- die ihr zur Verfügung gestellten Mittel gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, und insbesondere:
- keine Websites zu besuchen, die die Menschenwürde verletzen (Rassismus, Pädophilie, Pornografie oder Anstiftung zu Hass oder Gewalt usw.).
- keine Verbrechen und Piraterieakte zu begehen, die die Rechte anderer, das Urheberrecht und die Sicherheit von Menschen verletzen.
- keine Vorgänge absichtlich durchzuführen, die zur Verschleierung der wahren Identität, zur Veränderung oder Modifizierung von Daten oder zum Zugriff auf Informationen anderer Netzwerkbenutzer führen könnten.
Der Internetzugang durch Minderjährige erfolgt unter der Verantwortung und Aufsicht der Person, die den Mietvertrag abgeschlossen hat, oder eines von ihr benannten Erwachsenen. Es ist kein Inhaltsfilter installiert.
Im Falle einer Anfrage der zuständigen Behörden übermittelt der Eigentümer der Unterkunft die Kontaktdaten des Mieters, der von diesem Anschluss profitiert hat, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
17 - Verpflichtung des Eigentümers
Der Eigentümer verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Unterkunft in einem zufriedenstellenden Zustand hinsichtlich Wartung, Sauberkeit und Sicherheit zu halten. Sollte ein Gerät oder eine Ausstattung, die den Komfort des Mieters erheblich beeinträchtigt, ausfallen, verpflichtet sich der Eigentümer, schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen zur Reparatur oder zum Austausch zu ergreifen.
18 - Anwesenheit von Tieren
Mit Ausnahme von Blindenhunden unter bestimmten Bedingungen und nach Rücksprache mit dem Eigentümer sind Tiere, auch Haustiere, nicht erlaubt. Ihre Anwesenheit würde zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages führen.
19 - Sonderfall Unternehmen
Handelt es sich bei dem Mieter einer Gîte um ein Unternehmen, muss es dies bei der Reservierungsanfrage angeben.
Es gelten diese Allgemeinen Mietbedingungen mit folgenden zusätzlichen Besonderheiten:
- Eine wöchentliche Reinigung durch uns wird bei der Reservierung eingeplant und in Rechnung gestellt.
- Die Person (oder Firma), die den Vertrag unterzeichnet hat, ist für alle Bewohner (einschließlich Besucher) des Mietobjekts und deren Handlungen während der gesamten Dauer des Aufenthalts verantwortlich, auch wenn sie selbst nicht dort wohnt.
- Um die Kommunikation zu erleichtern, benennt das Unternehmen unter den Bewohnern eine Kontaktperson, deren Kontaktdaten an den Eigentümer weitergeleitet werden. Bei ausländischen Bewohnern muss diese Person in der Lage sein, Französisch oder, falls dies nicht möglich ist, Englisch zu verstehen und sich verständlich zu machen.
- Die im Arbeitsgesetzbuch (Artikel R4228-26 bis R4228-37) festgelegten Unterbringungsbedingungen müssen eingehalten werden. Insbesondere sind die nicht gemischten Zimmer bzw. die Personenzahl auf 1 pro Bett begrenzt.
- Die Kaution muss vor Betreten des Geländes an den Eigentümer bezahlt werden:
- entweder vorab per Post zugesandt,
- der Kontaktperson anvertraut werden, die es dem Eigentümer bei der Ankunft übergibt.
- Die Ein- und Ausgangsinventur muss mit der Kontaktperson durchgeführt und unterzeichnet werden. Daher muss das Unternehmen die erforderliche Zeit für die Fertigstellung einplanen.
- Nach Ablauf der Kautionslaufzeit wird eine Rechnung ausgestellt und an das Unternehmen übermittelt.
20 - Verbraucherinformation über die Möglichkeit, der telefonischen Kundenakquise zu widersprechen
Seit dem Gesetz vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten kann jeder der Verwendung oder Weitergabe seiner personenbezogenen Daten widersprechen. Dies ermöglicht es Verbrauchern, verschiedenen Formen der kommerziellen Prospektion durch Fachleute, die ihre Daten verwenden, zu widersprechen.
Diese Bestimmungen wurden durch das Gesetz HAMON verstärkt, das in Artikel L. 223-2 des Verbraucherschutzgesetzes die Verpflichtung für jeden Gewerbetreibenden, der die Telefondaten eines Verbrauchers sammelt, einführte, diesen über sein Recht zu informieren, sich in die Opt-out-Liste für Telefonwerbung eintragen zu lassen. Diese Verpflichtung trat am 1. Juni 2016 in Kraft.
Werden bei Vertragsabschluss Informationen zu den Telefonnummern des Verbrauchers erhoben, muss im Vertrag klar und verständlich auf dieses Recht des Verbrauchers hingewiesen werden. Es handelt sich also um einen neuen Hinweis, der in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Gewerbetreibenden aufgenommen werden muss, der sich an den Verbraucher wendet.
Verbraucher können sich kostenlos in diese Liste eintragen, die auf der Website www.bloctel.gouv.fr verfügbar ist.
Neben der Informationspflicht ist es dem Gewerbetreibenden untersagt, in dieser Liste eingetragene Verbraucher abzuwerben, es sei denn, es handelt sich um frühere Kunden.
Es liegt daher in der Verantwortung des Fachmanns, der eine Kundengewinnungskampagne durchführen möchte, über seine Registrierung auf der Website bloctel.gouv.fr zu überprüfen, dass seine Kunden nicht auf dieser Liste erscheinen.
Er muss daher seine Kundenakquisedatei von den Kontaktdaten der auf dieser Liste eingetragenen Personen bereinigen. Es wird auch daran erinnert, dass der Verkauf oder die Vermietung von Dateien mit den Telefondaten und Kontaktdaten eines oder mehrerer Verbraucher, die auf der Widerspruchsliste zur Telefonakquise eingetragen sind, verboten ist.
Diese Verbote gelten nicht für den Schutz der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Magazinen. Gegen jeden Gewerbetreibenden, der diese Bestimmungen nicht einhält, droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, und von bis zu 75.000 Euro, wenn es sich um eine juristische Person handelt.
21 - Zuhause
Für die Erfüllung dieses Vertrags wählen der Eigentümer und der Mieter ihren jeweiligen Wohnsitz, der in Absatz 1 für den Eigentümer und zum Zeitpunkt der Buchung für den Mieter angegeben ist. Im Streitfall ist jedoch ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Eigentümers zuständig.
Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht.