Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Zweck
Definieren Sie die Regeln für die Validierung des Mietvertrags für touristische Unterkünfte und Gästezimmer zwischen
- SARL La Maison des Eyres (RCS Dax 852 860 840), im Folgenden „der Eigentümer"" genannt, vertreten durch
Herr und Frau LAURENT Stéphane und Dominique , die Geschäftsführer
Das Haus von Eyres
744 Bidon Straße
40300 PEY
Telefon: +33 ( 0)6 95 92 71 46
E-Mail: leseyres@gmail.com
- und die Person, die diese Bedingungen im Hinblick auf die Reservierung einer Unterkunft bestätigt hat, im Folgenden „der Mieter"" oder „der Kunde"" genannt.
Der Mietvertrag für Ferienhäuser und Gästezimmer besteht aus folgenden Dokumenten:
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Das Reservierungsformular enthält unter anderem Angaben zur Art des Mietobjekts, zur Aufenthaltsdauer, zur Anzahl der untergebrachten Personen, zum Mietbetrag, zu anfallenden Steuern und Gebühren sowie zum Zahlungsplan und den Zahlungsmethoden.
Der Mieter bestätigt, dass er die Art des Mietobjekts, dessen Lage, die Reservierungsbedingungen und die verfügbaren Dienstleistungen zur Kenntnis genommen und alle notwendigen und/oder zusätzlichen Informationen angefordert und erhalten hat, um seine Reservierung in voller Kenntnis der Sachlage vorzunehmen. Für die Auswahl und Eignung der Unterkunft für seine Bedürfnisse ist ausschließlich der Mieter verantwortlich, eine Haftung des Eigentümers kann nicht übernommen werden.
Bei einem Mehrfachmietvertrag (Ferienhaus und Zimmer) gelten die für die Ferienhäuser geltenden Bedingungen (Zahlungsplan, Kaution, Stornierungs- und Änderungsbedingungen usw.).
2. Präsentation von The House of Eyres:
La Maison des Eyres ist ein Gästehaus in einem für das Pays du Bas Adour typischen alten Bauernhof in ländlicher Umgebung inmitten einer geschützten Natur.
Das vollständig renovierte Gebäude beherbergt unter seinem großen Dach 3 Ferienhäuser (für 2, 4 oder 6 Personen) und 2 Gästezimmer (2 und 4 Personen) mit authentischem Charme sowie die Unterkunft der Eigentümer.
3. Anzahl der Bewohner
Der Mietvertrag für Ferienhäuser und Gästezimmer wird für die im Reservierungsformular angegebene maximale Personenzahl sowohl für Übernachtungen als auch für den Tag abgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich, diese Zahl nicht zu überschreiten, es sei denn, der Eigentümer hat dies genehmigt. Andernfalls entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 80€ inkl. MwSt. pro Person und Tag/Nacht.
Der Eigentümer kann zusätzliche Personen in jedem Fall ablehnen.
Der Eigentümer behält sich im Zweifelsfall eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschrift vor.
Ebenfalls verboten ist das Aufstellen von Zelten im Garten sowie das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen dort, es sei denn, der Eigentümer erteilt hierzu seine Zustimmung.
Wird ein Missbrauch festgestellt, wird davon ausgegangen, dass jede Änderung oder Kündigung des Vertrags auf Initiative des Mieters erfolgt.
4. Dauer des Aufenthalts
Der Mietvertrag für Ferienhäuser und Gästezimmer wird für den im Reservierungsformular genannten Zeitraum abgeschlossen.
Der Mieter, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet, hat unter keinen Umständen Anspruch darauf, nach Beendigung des Aufenthalts in der Immobilie zu bleiben, es sei denn, zwischen dem Eigentümer und dem Mieter wurden andere Bestimmungen vereinbart.
Anreise: Die Anreise des Mieters hat an dem im Mietvertrag angegebenen Tag und zu der angegebenen Uhrzeit zu erfolgen. Er muss den Eigentümer einige Tage im Voraus über seine voraussichtliche Ankunftszeit informieren. Bei einer Verzögerung oder kurzfristigen Behinderung ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Spätanreise: Wir empfangen unsere Gäste bis 21 Uhr. Im Falle einer Verspätung kann jedoch nach Rücksprache eine spätere Ankunft vereinbart werden. Es kann dann sein, dass Sie um einen Zuschlag gebeten werden. Sollten wir nichts von Ihnen hören, ist eine Einbuchung nach 21 Uhr nicht mehr möglich.
Abreise: Ebenso ist der Mieter verpflichtet, den im Vertrag genannten Tag und die maximale Abreisezeit genau einzuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter über seine voraussichtliche Abreisezeit zu informieren und ihn über eine vorzeitige Abreise zu informieren.
Vorzeitige Abreise: Bei jeder Abreise vor 8:00 Uhr wird die Endinventur (in der Unterkunft) am Vorabend durchgeführt. Diese Informationen werden im Inventarbericht aufgeführt. Eventuelle Schäden, die nach der Abreise festgestellt werden, werden dem Inventar hinzugefügt und bei der Rückzahlung der Kaution berücksichtigt.
Im Falle einer früheren Ankunft oder einer gewünschten späteren Abreise kontaktieren Sie uns bitte bei der Buchung, um diese Möglichkeit gemeinsam zu bestätigen. Es kann dann sein, dass Sie um einen Zuschlag gebeten werden.
Für jede nicht bestätigte Überschreitung des vereinbarten Zeitrahmens werden zusätzliche Kosten in Höhe von 25 € inkl. MwSt. pro Stunde in einem Gästezimmer und 50 € inkl. MwSt. in einer Ferienwohnung erhoben.
5. Mietpreise und Gebühren
Der bei der Buchung vereinbarte Preis beinhaltet für die gesamte Mietdauer die Zahlung sämtlicher Mietnebenkosten.
Im Preis inbegriffen sind unter anderem die Endreinigung, Heizung, Wasser und Strom, Bettwäsche und Handtücher sowie die Fahrradmiete. Bei Gästezimmern ist zusätzlich das Frühstück inklusive, dessen Kosten im Übernachtungspreis inbegriffen sind.
Nicht enthalten sind u.a. die Kurtaxe und die vor Ort zu zahlende Kaution in Höhe von 600,- €.
Bemerkungen :
- Der Mietpreis hängt von Änderungen der Energiekosten (Strom, Gas, Holz) und verschiedener Steuern ab. Im Falle eines starken Anstiegs der Energiepreise oder Steuern behält sich der Eigentümer daher das Recht vor, diese Kosten auf die Tarife umzulegen. Der Mieter wird dann mindestens 60 Tage vor dem Ankunftsdatum am Urlaubsort über jede Änderung des Preises seiner Reservierung informiert. In diesem Fall ist er berechtigt, seine Reservierung fortzusetzen oder zu stornieren und hat 7 Tage Zeit, den Eigentümer über seine Entscheidung zu informieren.
- Die Tarife werden auf Grundlage eines angemessenen Wasser- und Energieverbrauchs berechnet. Übermäßiger Verbrauch kann am Ende des Aufenthalts in Rechnung gestellt werden.
- Die von uns durchgeführte Endreinigung der Ferienwohnung entbindet den Mieter nicht von der täglichen Instandhaltung. Im Falle eines offensichtlichen Mangels können für die Reinigung der Unterkunft 80 € in Rechnung gestellt werden.
Wenn der Mieter einer Ferienwohnung eine Firma ist, muss dies bei der Buchung angegeben werden. In diesem Fall ist eine wöchentliche Reinigung durch uns vorgesehen und wird bei der Reservierung in Rechnung gestellt (Kosten siehe Beschreibung).
6. Reservierung
Über die Buchungsseite können Sie Ihren Aufenthalt online buchen.
Nach der Auswahl der Reisedaten wählt der Kunde die seinen Bedürfnissen entsprechende Unterkunft und den entsprechenden Preis aus. Er kann sich für die angebotene Reiserücktrittsversicherung entscheiden.
Sie gibt Auskunft über die zu erwartende Personenzahl unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Kapazität sowie über die gewünschten Serviceleistungen.
Er vervollständigt seine Kontaktdaten, für deren Richtigkeit er allein verantwortlich ist, und bestätigt anschließend die Allgemeinen Mietbedingungen.
Anschließend kann er gemäß dem festgelegten Zeitplan mit der Zahlung fortfahren, wodurch die Reservierung bestätigt wird.
7. Bedingungen, Fristen und akzeptierte Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.
Der Kunde gibt seine Bankverbindung als Garantie für die Reservierung an.
Die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags des Aufenthaltes ist bei der Reservierung zu leisten.
- Die Restzahlung erfolgt 60 Tage vor Beginn des Aufenthaltes in einer Gîte, 14 Tage im Gästezimmer. Er wird per Nachricht über die Abholung informiert.
- Erfolgt die Reservierungsanfrage weniger als 60 Tage im Voraus für eine Ferienwohnung bzw. weniger als 14 Tage für ein Zimmer, wird der Restbetrag innerhalb von 48 Stunden nach der Zahlung der Anzahlung eingezogen.
- Bitte beachten Sie: Möchte der Kunde den Restbetrag auf andere Weise begleichen (z. B. mit Urlaubsgutscheinen), muss er uns dies rechtzeitig vor dem Fälligkeitsdatum mitteilen.
8. Inventar
Die Inventaraufnahme der Einbauten und der Innen- und Außenausstattung erfolgt gemeinsam zu Beginn und Ende des Aufenthaltes in der Ferienwohnung durch den Eigentümer oder seinen Vertreter und den Mieter und wird von beiden Parteien unterzeichnet.
9. Kaution
Die Höhe der Kaution für das Ferienhaus, dessen Möblierung und Ausstattung sowie die Außenanlagen ist im Mietvertrag festgelegt. Eine Kaution kann vom Mieter der Pension auch für den Fall verlangt werden, dass er bestimmte ihm zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände (zum Beispiel Fahrräder) nutzen möchte.
Die Zahlung erfolgt spätestens am Anreisetag, und zwar:
- per Bankscheck zahlbar an: SARL LA MAISON DES EYRES,
- über den angebotenen Online-Bürgschaftsanbieter.
Sie wird dem Mieter grundsätzlich spätestens 15 Tage nach seiner Abreise zurückerstattet, abzüglich etwaiger Ersatz- oder Reparaturkosten im Falle von Schäden an den Elementen der Ferienhäuser und Gästezimmer sowie an den zur Verfügung gestellten Gütern.
Sollte die Kaution nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter, den Betrag nach der Endüberprüfung nachzuzahlen.
10. Vertragsänderungen
10.1. Durch den Mieter
Der Mieter kann bis spätestens 15 Tage vor Anreise eine Änderung seines Aufenthalts (Art des Mietobjektes, Personenzahl, Mietdatum, Mietdauer etc.) beantragen.
Nach Zustimmung des Eigentümers und je nach Verfügbarkeit wird dem Mieter ein neuer Vertrag, ggf. mit neuem Zahlungsplan, zugesandt.
Es gelten weiterhin die Buchungs- und Zahlungsregelungen der Ziffern 6 und 7.
Sollten die genehmigten Dokumente und die Zahlung (sofern zutreffend) nicht innerhalb von 7 Tagen eingehen, wird der Änderungsantrag storniert und der ursprüngliche Vertrag bleibt gültig.
Nach der Genehmigung kann dieser neue Vertrag nicht mehr geändert werden. Jede neue Anfrage wird abgelehnt.
Bitte beachten Sie , dass bei Unterkünften im Falle einer Änderung der Mietdaten weniger als 60 Tage vor der ursprünglichen Ankunft der Aufenthalt nicht stornierbar ist, auch wenn die Ankunft mehr als 60 Tage hinausgezögert wird: Im Falle einer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung.
10.2. Durch den Eigentümer
Der Eigentümer kann dem Mieter Änderungen seines Aufenthalts anbieten (Art des Mietobjekts, Personenzahl, Mietdatum, Mietdauer usw.).
Sollte es in Folge dieses Änderungswunsches zu einer Preiserhöhung kommen, so ist diese vollständig vom Eigentümer zu tragen.
Im Falle einer Preisminderung wird die Differenz dem Mieter bei Abschluss des neuen Vertrages zurückerstattet bzw. bei der Zahlungsplanung berücksichtigt.
Der Mieter hat 7 Tage Zeit, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen.
Im Falle einer Ablehnung bleibt der ursprüngliche Vertrag weiterhin gültig.
Bei Zustimmung wird dem Mieter ein neuer Vertrag zugesandt.
Es gelten die Buchungs- und Zahlungsregelungen der Ziffern 6 und 7.
Sollten die genehmigten Dokumente und die Zahlung (sofern zutreffend) nicht innerhalb von 7 Tagen eingehen, wird die vorgeschlagene Änderung storniert und der ursprüngliche Vertrag bleibt gültig.
11. Kündigung des Vertrages
11.1. Durch den Mieter
Dem Mieter wird empfohlen, bei seiner Versicherungsgesellschaft oder, falls dies nicht möglich ist, bei dem bei der Buchung vorgeschlagenen Versicherer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um gegen Stornierungen oder Unterbrechungen des Aufenthalts versichert zu sein.
Jede Stornierung muss dem Eigentümer vor Beginn des Aufenthalts per Einschreiben oder E-Mail mitgeteilt werden.
Besteht für den Mieter eine Reiserücktrittsversicherung, muss er sich auf die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Rückerstattungsbedingungen beziehen.
Wenn der Mieter nicht über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt, erfolgt die Rückerstattung durch den Eigentümer im Falle einer Stornierung, die vom Kunden zu vertreten ist, wie folgt:
- Stornierung bis einschließlich 61. Tag (24 Uhr Ortszeit) vor Aufenthaltsbeginn bei einer Ferienhausvermietung und bis einschließlich 15. Tag (24 Uhr Ortszeit) vor Aufenthaltsbeginn bei einem Gästezimmer: Rückerstattung aller gezahlten Beträge, mit Ausnahme der Buchungsgebühren, deren Höhe 6 % der gezahlten Beträge entspricht.
- Stornierung nach Ablauf dieser Fristen: Es erfolgt keine Rückerstattung.
Wenn der Mieter am im Vertrag genannten Tag nicht erscheint, gilt nach Ablauf einer Frist von 24 Stunden und ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Eigentümer:
- Dieser Vertrag gilt als gekündigt.
- Die Anzahlung und der Restbetrag bleiben Eigentum des Eigentümers.
- Der Eigentümer kann über seine Unterkunft verfügen.
Bei einem aus irgendeinem Grund unterbrochenen oder nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt verfällt der volle Betrag des reservierten Aufenthalts an den Eigentümer. Es werden keine Rückerstattungen vorgenommen.
11.2. Vom Eigentümer
Der Eigentümer kann den Vertrag bei einmaliger oder mehrmaliger Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters kündigen, ohne die gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Wenn der Vermieter den Vertrag einseitig aus einem anderen Grund als der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters kündigt, kann er dies nur tun, wenn höhere Gewalt die Vermietung unmöglich macht. In diesem Fall muss er nach Rücksprache mit dem Mieter:
- Erstattung der vom Mieter gezahlten Beträge.
- Oder bieten Sie dem Mieter eine Gutschrift in Höhe der gezahlten Beträge an.
- Oder bieten Sie, sofern möglich, eine gleichwertige Vermietung (gleiches Datum, gleiche Gegend, gleiche Leistungen) ohne Aufpreis für den Mieter an.
12. Versicherung
Der Mieter haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden.
Er muss dem Eigentümer eine Kopie seiner Miet- bzw. Ferienhaftpflichtversicherung zur Deckung der Mietrisiken (definiert in Artikel 1733 des Zivilgesetzbuches) vorlegen. Dieses Exemplar wird Ihnen bei der Buchung bzw. vor Beginn Ihres Aufenthaltes ausgehändigt.
13 Individuelles polizeiliches Führungszeugnis
Beim Betreten des Geländes muss von allen Bewohnern ein individuelles Polizeiformular (gemäß Artikel R814-1 bis R814-3 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht) ausgefüllt werden.
Zu den gemäß Artikel R. 814-1 erhobenen personenbezogenen Daten gehören insbesondere:
- Name und Vornamen;
- Geburtsdatum und -ort;
- Nationalität;
- Der gewöhnliche Wohnsitz des Ausländers;
- Die Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse des Ausländers;
- Das Ankunftsdatum in der Einrichtung und das voraussichtliche Abreisedatum.
- Daten von Kindern unter 15 Jahren können in der Akte einer erwachsenen Begleitperson erscheinen.
14. Pflichten des Mieters
Der Mieter, Unterzeichner des Mietvertrages, ist für alle Personen (auch Besucher) des Mietobjektes und deren Handlungen während der gesamten Aufenthaltsdauer verantwortlich.
Der Mieter verpflichtet sich, von der Mietsache einen pflichtgemäßen Gebrauch zu machen.
Er wird das Mietobjekt instand halten und in einem sauberen Zustand zurückgeben: Geschirr ist gespült und weggeräumt, Bettwäsche und Handtücher sind bereit*, Grill ist gereinigt, Boden ist gefegt*, Hausmüll und sonstiger Abfall ist entsorgt*. (* gilt nicht für Übernachtungen im Gästezimmer)
Er verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Komfortmittel (Heizung, Wasser, Strom usw.) sowie die Ausstattung (Haushaltsgeräte, Multimedia, Küche, Gartenmöbel usw.) normal und angemessen zu nutzen. Sofas und Sessel sollten niemals als zusätzliche Schlafgelegenheiten genutzt werden.
Er verpflichtet sich für sich und seine Familie, im Haus und auf den Terrassen nicht zu rauchen und Zigarettenstummel draußen in einem Aschenbecher zu entsorgen und diese anschließend sorgfältig ausgedrückt im Hausmüll zu entsorgen.
Er ist für die Nutzung des ihm während der Mietzeit zur Verfügung gestellten Internetzugangs verantwortlich (siehe Ziffer 15).
Aufgrund des angrenzenden Grundstücks muss der Eigentümer die Nachbarschaft und die Hausordnung des Grundstücks genauestens respektieren und es ist ihm untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers außergewöhnliche Veranstaltungen (Hochzeiten, Empfänge, Partys, Silvester usw.) zu organisieren.
Er verpflichtet sich, keine Veränderungen an der Anordnung der Möbel und Räumlichkeiten vorzunehmen.
Er verpflichtet sich, den Eigentümer schnellstmöglich über etwaige Pannen, Schäden, Vorfälle oder Störungen zu informieren.
Dem Mieter ist jede Übertragung des Mietvertrages, sei es teilweise oder vollständig, sowie die Anfertigung von Kopien der ihm vom Eigentümer ausgehändigten Schlüssel untersagt.
15. Internet
Um den wachsenden Anforderungen digitaler Geräte gerecht zu werden, haben die Besitzer ein Netzwerkaggregationssystem über Router implementiert.
Den Mietern wird ein „Gast""-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Das Passwort wird Ihnen bei Ihrer Ankunft mitgeteilt.
Jeder Benutzer ist für die Nutzung dieser Verbindung rechtlich verantwortlich. Er verpflichtet sich
- die Regeln der Computerethik zu beachten und insbesondere das Netzwerkpasswort nicht an Dritte weiterzugeben.
- die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, und insbesondere:
- keine Websites aufzurufen, die die Menschenwürde verletzen (Rassismus, Pädophilie, Pornografie oder Anstiftung zu Hass oder Gewalt usw.).
- keine Verbrechen und Pirateriehandlungen zu begehen, die die Rechte anderer, das Urheberrecht oder die Sicherheit von Personen verletzen.
- keine Vorgänge vorsätzlich durchzuführen, die zur Verschleierung der wahren Identität, zur Veränderung oder Modifizierung von Daten oder zum Zugriff auf Informationen anderer Netzwerkbenutzer führen könnten.
Der Internetzugang durch Minderjährige erfolgt unter der Verantwortung und Aufsicht der Person, die den Mietvertrag abgeschlossen hat oder einer von ihr benannten erwachsenen Person. KEIN INHALTSFILTER INSTALLIERT.
Auf Anfrage der zuständigen Behörden übermittelt der Wohnungseigentümer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kontaktdaten des Mieters, der von diesem Anschluss profitiert hat.
16. Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer verpflichtet sich, die Unterkunft, die Gegenstand dieses Vertrags ist, in einem zufriedenstellenden Wartungs-, Sauberkeits- und Sicherheitszustand zu halten. Sollte ein Gerät oder eine Ausstattung ausfallen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Komfort des Mieters hat, verpflichtet sich der Eigentümer, die erforderlichen Maßnahmen zur Reparatur oder zum Austausch so schnell wie möglich zu ergreifen.
17. Anwesenheit von Tieren
Mit Ausnahme von Blindenhunden unter bestimmten Bedingungen und nach Rücksprache mit dem Besitzer sind Tiere, auch Haustiere, nicht erlaubt. Ihre Anwesenheit würde zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages führen.
18. Kündigung und Vertragsbruch
Bei Verstoß des Mieters gegen eine seiner vertraglichen Pflichten endet dieser Vertrag automatisch. Diese Kündigung wird mit einer Frist von 24 Stunden nach erfolgloser Aufforderung per E-Mail oder persönlich zugestelltem Brief wirksam. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mieter die Mieträume geräumt haben.
Bei Verstößen, die eine Vertragsverletzung darstellen (z.B. Anwesenheit von Tieren), wird die Kündigung bereits mit Kenntniserlangung wirksam. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume unverzüglich zu räumen.
Eine Rückerstattung der gezahlten Beträge erfolgt in diesen Fällen nicht.
19. Sonderfall Unternehmen
Handelt es sich bei dem Mieter einer Ferienwohnung um eine Firma, muss diese dies bei der Buchungsanfrage angeben.
Es gelten diese Allgemeinen Mietbedingungen mit folgenden zusätzlichen Besonderheiten:
- Eine wöchentliche Reinigung durch uns wird bei der Reservierung eingeplant und in Rechnung gestellt.
- Der Vertragspartner haftet für sämtliche Personen (auch Besucher) des Mietobjektes und deren Handlungen während der gesamten Aufenthaltsdauer, auch wenn er selbst nicht dort wohnt.
- Um den Austausch zu erleichtern, wird das Unternehmen unter den Bewohnern eine Kontaktperson benennen, deren Kontaktdaten an den Eigentümer übermittelt werden. Bei ausländischen Bewohnern muss diese Person in der Lage sein, Französisch oder, falls dies nicht möglich ist, Englisch zu verstehen und sich verständlich zu machen.
- Die im Arbeitsgesetzbuch (Artikel R4228-26 bis R4228-37) festgelegten Unterbringungsbedingungen müssen eingehalten werden. Insbesondere die nicht durchmischte Belegung der Zimmer bzw. die Beschränkung der Personenzahl auf 1 Person pro Bett.
- Die Kaution muss vor Betreten des Geländes an den Eigentümer bezahlt werden:
- entweder vorab per Post zugesandt,
- muss einer Bezugsperson anvertraut werden, die es dem Eigentümer bei seiner Ankunft übergibt.
- Die Ein- und Austrittsinventur ist durchzuführen und mit der Bezugsperson zu unterzeichnen. Daher muss das Unternehmen die für die Fertigstellung erforderliche Zeit einplanen.
- Nach Ablauf der Kautionsrückbehaltungsfrist wird eine Rechnung ausgestellt und an das Unternehmen übermittelt.
20. Verbraucherinformation zur Widerspruchsmöglichkeit bei telefonischer Kundenakquise
Seit dem Gesetz vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten kann jeder der Verwendung oder Weitergabe ihn betreffender personenbezogener Daten widersprechen. Auf diese Weise kann sich insbesondere der Verbraucher gegen verschiedene Formen der kommerziellen Kundenwerbung durch Unternehmen unter Verwendung seiner Daten wehren.
Diese Bestimmungen wurden durch das HAMON-Gesetz bekräftigt, das in Artikel L. 223-2 des Verbraucherschutzgesetzes die Verpflichtung für jeden Gewerbetreibenden einführte, der die Telefonnummer eines Verbrauchers erfassen muss, diesen über sein Recht zu informieren, sich in die Liste der Personen einzutragen, die der telefonischen Kundenakquise widersprechen. Diese Verpflichtung ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Werden im Rahmen des Vertragsschlusses auch die telefonischen Daten des Verbrauchers erhoben, so muss im Vertrag klar und verständlich auf das Bestehen dieses Rechts für den Verbraucher hingewiesen werden. Es handelt sich hierbei um einen neuen Hinweis, der den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Gewerbetreibenden hinzugefügt werden muss, der sich an den Verbraucher wendet.
Der Verbraucher kann sich kostenlos in diese Liste eintragen, die auf der Website www.bloctel.gouv.fr verfügbar ist.
Neben der ihm obliegenden Informationspflicht ist es dem Gewerbetreibenden untersagt, in dieser Liste eingetragene Verbraucher abzuwerben, es sei denn, es handelt sich um Altkunden.
Es liegt daher in der Verantwortung des Gewerbetreibenden, der eine Kundenakquisekampagne durchführen möchte, über seine Registrierung auf der Website bloctel.gouv.fr zu überprüfen, dass seine Kunden nicht auf dieser Liste erscheinen.
Er muss daher seine Akquisedatei von den Kontaktdaten der auf dieser Liste eingetragenen Personen bereinigen. Es wird außerdem daran erinnert, dass der Verkauf oder die Vermietung von Dateien mit Telefondaten und Kontaktdaten eines oder mehrerer Verbraucher, die auf der Opt-out-Liste für die telefonische Kundenwerbung eingetragen sind, verboten sind.
Diese Verbote gelten nicht für den Schutz der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Magazinen. Gegen Gewerbetreibende, die diese Bestimmungen nicht einhalten, wird ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt, wenn es sich bei ihnen um natürliche Personen handelt, und bis zu 75.000 Euro, wenn es sich bei ihnen um juristische Personen handelt.
21. Zuhause
Für die Ausführung dieses Vertrags wählen der Eigentümer und der Mieter als Wohnsitz ihre jeweiligen Adressen, die in Absatz 1 für den Eigentümer und während der Reservierung für den Mieter angegeben sind. Im Streitfall ist jedoch ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Eigentümers zuständig.
Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht.